Rechtsprechung
   FG Sachsen, 04.11.1999 - 6 K 1257/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13524
FG Sachsen, 04.11.1999 - 6 K 1257/96 (https://dejure.org/1999,13524)
FG Sachsen, Entscheidung vom 04.11.1999 - 6 K 1257/96 (https://dejure.org/1999,13524)
FG Sachsen, Entscheidung vom 04. November 1999 - 6 K 1257/96 (https://dejure.org/1999,13524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,13524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Grunderwerbsteuerbescheides bei nachträglicher Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG 1983 § 16 Abs. 1; GrEStG 1983 § 1 Abs. 1
    Grunderwerbsteuerlich wirksame Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrages; Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuerlich wirksame Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrages - Grunderwerbsteuer

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.12.1985 - II R 171/84

    Stellt der Erwerber eines Grundstücks einen "Ersatzkäufer", um von dem Kauf

    Auszug aus FG Sachsen, 04.11.1999 - 6 K 1257/96
    Zwischen den Parteien dürfen danach keinerlei vertragliche Bindungen von grunderwerbsteuerlicher Bedeutung mehr bestehen bleiben (vgl. BFH - Urteil vom 11. Oktober 1995 - II R 97/93, BFH/NV 1996, 260 m.H. auf die Urteile des BFH vom 4. Dezember 1985 II R 171/84, BStBl II 1986, 271 und vom 7. Oktober 1987 II R 123/85, BStBl II 1988, 296 ).

    Beeinflusst hingegen der erste Erwerber trotz Aufhebung des Vertrages die Weiterveräußerung des Grundstücks an einen Dritten entscheidend, insbesondere weil er ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt (vgl. z. B. BFH - Urteil vom 4. Dezember 1985, BStBl II 1986, 271 ), dann steht dies der Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG 1983 entgegen.

    Lassen sich indes die Zweifel an der völligen Loslösung der Klägerin und ihrer daraus folgenden Interessen an dem faktischen Fortbestand des Vertrages nicht vollständig ausräumen, geht dies zu Lasten der Klägerin, da sie für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der von ihr begehrten Steuerbefreiung gemäß § 16 Abs. 1 GrEStG 1983 die objektive Beweislast trägt (vgl. BFH - Urteil vom 4. Dezember 1985, a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 07.10.1987 - II R 123/85

    Grunderwerbsteuer - Nichtfestsetzung der Steuer - Ursprüngliche Rechtsstellung -

    Auszug aus FG Sachsen, 04.11.1999 - 6 K 1257/96
    Zwischen den Parteien dürfen danach keinerlei vertragliche Bindungen von grunderwerbsteuerlicher Bedeutung mehr bestehen bleiben (vgl. BFH - Urteil vom 11. Oktober 1995 - II R 97/93, BFH/NV 1996, 260 m.H. auf die Urteile des BFH vom 4. Dezember 1985 II R 171/84, BStBl II 1986, 271 und vom 7. Oktober 1987 II R 123/85, BStBl II 1988, 296 ).
  • BFH, 06.10.1976 - II R 131/74

    Ehegatten - Bescheinigung des Regierungspräsidenten - Hälftiger Kauf eines

    Auszug aus FG Sachsen, 04.11.1999 - 6 K 1257/96
    Eine tatsächliche Rückgängigmachung setzt nach st. Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes - BFH - voraus, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (vgl. Urteil des BFH vom 6. Oktober 1976 II R 131/74, BStBl II 1977, 253 ).
  • BFH, 11.10.1995 - II R 97/93

    Voraussetzungen für die Nichtbesteuerung eines Erwerbsvorgangs nach dem

    Auszug aus FG Sachsen, 04.11.1999 - 6 K 1257/96
    Zwischen den Parteien dürfen danach keinerlei vertragliche Bindungen von grunderwerbsteuerlicher Bedeutung mehr bestehen bleiben (vgl. BFH - Urteil vom 11. Oktober 1995 - II R 97/93, BFH/NV 1996, 260 m.H. auf die Urteile des BFH vom 4. Dezember 1985 II R 171/84, BStBl II 1986, 271 und vom 7. Oktober 1987 II R 123/85, BStBl II 1988, 296 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht